Die Klinik ist nach § 111 SGB V als Rehabilitationseinrichtung zugelassen und verfügt über eine AHB-Anerkennung von Seiten der DRV-Rheinland und der Kassenverbände.
Die Klinik erfüllt die gesetzlichen Bedingungen nach § 107 Abs. 1 u. 2 SGB V und ist als beihilfefähig anerkannt.